Allgemeine Nutzungsbedingungen für Galvanik Funk
1. Informationen zum Urheberrecht
Alle Informationen dieser Web-Seite werden wie angegeben ohne Anspruch auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität zur Verfügung gestellt.
Wenn nicht ausdrücklich anderweitig in dieser Publikation zu verstehen gegeben, und zwar in Zusammenhang mit einem bestimmten Ausschnitt, einer Datei, oder einem Dokument, ist jedermann dazu berechtigt, dieses Dokument anzusehen, zu kopieren, zu drucken und zu verteilen, unter den folgenden Bedingungen:
Das Dokument darf nur für nichtkommerzielle Informationszwecke genutzt werden. Jede Kopie dieses Dokuments oder eines Teils davon muss diese urheberrechtliche Erklärung und das urheberrechtliche Schutzzeichen des Betreibers enthalten. Das Dokument, jede Kopie des Dokuments oder eines Teils davon dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung des Betreibers verändert werden. Der Betreiber behält sich das Recht vor, diese Genehmigung jederzeit zu widerrufen, und jede Nutzung muss sofort eingestellt werden, sobald eine schriftliche Bekanntmachung seitens des Betreibers veröffentlicht wird.
2. Vertragliche Zusicherungen und Verzichterklärungen
Die Website Galvanik Funk steht Ihnen – soweit nicht anders vereinbart – kostenlos zur Verfügung. Die Betreiber übernehmen keinerlei Gewähr für Richtigkeit der enthaltenen Informationen, Verfügbarkeit der Dienste, Verlust von auf Galvanik Funk abgespeicherten Daten oder Nutzbarkeit für irgendeinen bestimmten Zweck.
Die Betreiber haften auch nicht für Folgeschäden, die auf einer Nutzung des Angebotes beruhen.
Soweit ein Haftungsausschluss nicht in Betracht kommt, haften die Betreiber lediglich für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Produkt- und Firmennamen sind Marken der jeweiligen Eigentümer und werden auf diesen Seiten ausschließlich zu Informationszwecken eingesetzt.
Diese Publikation könnte technische oder andere Ungenauigkeiten enthalten oder Schreib- oder Tippfehler. Von Zeit zu Zeit werden der vorliegenden Information änderungen hinzugefügt; diese änderungen werden in neuen Ausgaben der Publikation eingefügt. Der Betreiber kann jederzeit Verbesserungen und/oder Veränderungen an den Angeboten vornehmen, die in dieser Publikation beschrieben werden.
3. Meinungsäußerungen bei Kommentaren und im Forum
Aufgrund der sich ständig verändernden Inhalte bei Kommentaren und im Forum ist es dem Betreiber nicht möglich, alle Beiträge lückenlos zu sichten, inhaltlich zu prüfen und die unmittelbare aktive Kontrolle darüber auszuüben. Es wird keine Verantwortung für den Inhalt, die Korrektheit und die Form der eingestellten Beiträge übernommen.
3a. Spezielle Bestimmungen für angemeldete Nutzer
Mit der Anmeldung bei Galvanik Funk erklärt sich der Nutzer – nachfolgend »Mitglied« gegenüber dem Betreiber mit folgenden Nutzungsbedingungen einverstanden:
Mitglieder, die sich an Diskussionsforen und Kommentaren beteiligen, verpflichten sich dazu,
- 1. Sich in Ihren Beiträgen jeglicher Beleidigungen, strafbarer Inhalte, Pornographie und grober Ausdrucksweise zu enthalten,
- 2. Die alleinige Verantwortung für die von ihnen eingestellten Inhalte zu tragen, Rechte Dritter (insbesondere Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte) nicht zu verletzen und die Betreiber von »Galvanik Funk« von durch ihre Beiträge ausgelösten Ansprüchen Dritter vollständig freizustellen.
- 3. Weder in Foren noch in Kommentaren Werbung irgendwelcher Art einzustellen oder Foren und Kommentare zu irgendeiner Art gewerblicher Tätigkeit zu nutzen. Insbesondere gilt das für die Veröffentlichung von »0900«-Rufnummern zu irgendeinem Zweck.
Es besteht keinerlei Anspruch auf Veröffentlichung von eingereichten Kommentaren oder Forenbeiträgen. Die Betreiber von »Galvanik Funk« behalten sich vor, Kommentare und Forenbeiträge nach eigenem Ermessen zu editieren oder zu löschen. Bei Verletzungen der Pflichten unter 1), 2) und 3) behalten sich die Betreiber ferner vor, die Mitgliedschaft zeitlich begrenzt zu sperren oder dauernd zu löschen.
4. Einreichen von Beiträgen und Artikeln
Soweit das Mitglied von der Möglichkeit Gebrauch macht, eigene Beiträge für redaktionellen Teil von »Galvanik Funk« einzureichen, gilt Folgendes:
Voraussetzung für das Posten eigener Beiträge ist, dass das Mitglied seinen vollständigen und korrekten Vor- und Nachnamen in sein »Galvanik Funk« – Benutzerprofil eingetragen hat oder nach dem Einreichen des Artikels dort einträgt. Mit dem dort eingetragenen Namen wird der eingereichte Beitrag bei Veröffentlichung (öffentlich) gekennzeichnet.
Das Mitglied gibt für alle Beiträge, die von ihm oder ihr zukünftig auf »Galvanik Funk« eingereicht werden, folgende Erklärungen ab:
- 1. Das Mitglied versichert, das die eingereichten Beiträge frei von Rechten Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechten sind. Dies gilt für alle eingereichten Beiträge und Bildwerke.
- 2. Das Mitglied räumt den Betreibern von »Galvanik Funk« ein uneingeschränktes Nutzungsrecht an den eingereichten Beiträgen ein. Dieses umfasst die Veröffentlichung im Internet auf »Galvanik Funk« sowie auf anderen Internetservern, in Newslettern, Printmedien und anderen Publikationen.
- 3. Eingereichte Beiträge werden auf Verlangen des Mitgliedes per Email an die Adresse des Webmasters wieder gelöscht bzw. anonymisiert. Die Löschung bzw. Anonymisierung erfolgt innerhalb von 7 Tagen nach der Mitteilung. Für Folgeschäden, die dem Mitglied aus der verspäteten Löschung des Beitrages entstehen haften die Betreiber nur insoweit, als sie nicht auf einer Pflichtverletzung des Mitgliedes (oben unter 1), 2) und 3) ) und soweit sie darüber hinaus auf grobem Verschulden oder Vorsatz der Betreiber von »Galvanik Funk« beruhen. Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass »Galvanik Funk« regelmäßig von Suchmaschinen indexiert wird, und dass wir keinen Einfluss darauf haben, ob, wo und wie lange bei uns veröffentlichte Beiträge möglicherweise auch nach Löschung bei »Galvanik Funk« in Datenbanken von Suchmaschinen und Webkatalogen gespeichert werden und abrufbar sind.
- 4. Es besteht keinerlei Anspruch auf Speicherung, Veröffentlichung oder Archivierung der eingereichten Beiträge. Die Betreiber behalten sich vor, eingereichte Beiträge ohne Angabe von Gründen nicht zu veröffentlichen, vor Veröffentlichung zu editieren oder nach Veröffentlichung nach freiem Ermessen wieder zu löschen.
- 5. Durch die Veröffentlichung eingereichter Beiträge entstehen keinerlei Vergütungsansprüche (Honorare, Lizenzgebühren, Aufwendungsentschädigungen oder ähnliches) des Mitgliedes gegenüber »Galvanik Funk«. Die Mitarbeit ist ehrenamtlich (unentgeltlich).
5. Erklärung zum Datenschutz (Privacy Policy)
Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten genutzt wird, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme unseres Dienstes ist – soweit technisch möglich und zumutbar – auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet. Weitere wichtige Informationen zum Thema Datenschutz finden sich in unserer Erklärung zum Datenschutz (Privacy Policy).
6. Registrierung und Passwort
Der Benutzer ist verpflichtet, die Kombination Benutzername/Passwort vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Bei Verdacht auf Missbrauch der Zugangsdaten ist der Betreiber zu informieren.
7. Hinweis gemäß Teledienstgesetz
Für Internetseiten Dritter, auf die die dieses Angebot durch sog. Links verweist, tragen die jeweiligen Anbieter die Verantwortung. Der Betreiber ist für den Inhalt solcher Seiten Dritter nicht verantwortlich. Des Weiteren kann die Web-Seite ohne unser Wissen von anderen Seiten mittels sog. Links angelinkt werden. Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für Darstellungen, Inhalt oder irgendeine Verbindung zu dieser Web-Seite in Web-Seiten Dritter. Für fremde Inhalte ist der Betreiber nur dann verantwortlich, wenn von ihnen (d.h. auch von einem rechtswidrigen oder strafbaren Inhalt) positive Kenntnis vorliegt und es technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern. Der Betreiber ist nach dem Teledienstgesetz jedoch nicht verpflichtet, die fremden Inhalte ständig zu überprüfen.
Kontakt
Fragen rund um Galvanik Funk bitte an den Webmaster richten.
Rechtswirksamkeit
Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen beziehen sich auf Galvanik Funk.
Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
ALLGEMEINE GESCHÄFTS – UND LIEFERBEDINGUNGEN
Galvanik Funk
Revision 001 vom 01.05.2012
Stand: 01.04.2015
Revision: 003
1. Allgemeines
1.01 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten sowohl im unternehmerischen Geschäftsverkehr, als auch gegenüber Privatkunden und sind Grundlage aller unserer Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen.
1.02 Nachfolgende Bedingungen gelten für alle Geschäftsabschlüsse. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn wir uns nicht erneut darauf berufen.
1.03 Andere Geschäftsbedingungen sind für uns unverbindlich, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. Sie werden nur insoweit anerkannt, als sie mit unseren AGB übereinstimmen oder von uns im Einzelfall schriftlich ausdrücklich zur Grundlage des jeweiligen Vertrages oder der Leistung gemacht werden.
2. Angebote
2.01 Unsere Angebote sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt im Zweifel erst mit und in jedem Fall erst nach Maßgabe und Inhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, sofern eine solche erteilt wird.
2.02 Mitgeteilte Richtpreise sind keine Offerten und werden nur bei Vereinbarung Grundlage des Vertrages. An unsere Angebote und Preise sind wir längstens 6 Monate gebunden.
2.03 Angebote nebst Anlagen dürfen ohne unser Einverständnis Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
2.04 Ein Auftrag gilt als angenommen, wenn wir schriftlich, mündlich oder fernmündlich eine Bestätigung vom Auftraggeber erhalten und innerhalb von 2 Wochen keine Ablehnung vom Auftragnehmer erfolgt.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.01 Unsere Preise verstehen sich rein netto ohne Skonto oder sonstigen Nachlass in Euro ab Werk ausschließlich Verpackung, Fracht und Versicherung zuzüglich der am Tage der Auslieferung gültigen Mehrwertsteuer. Eine Gewährung von Skonti bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung der Vertragsparteien. Die Skontierungsfrist beginnt ab Rechnungsdatum. Die Preise gelten ausschließlich für verarbeitungsgerecht konstruierte und gefertigte Teile. Für zusätzlich erforderliche Arbeiten, wie das Entfernen von Farbe, Öl, Fett, Teer, alten Metallüberzügen und das nachträgliche Anbringen von Öffnungen an Hohlkörpern sowie die Erstellung von Prüfberichten berechnen wir die in der Auftragsbestätigung genannten bzw. nach vorheriger Vereinbarung mit dem Auftraggeber vereinbarten Zuschläge. Unter den gleichen Voraussetzungen sind wir auch berechtigt, Mindermengenzuschläge zu erheben.
3.02 Ändern sich die für die Preisbildung maßgeblichen Kostenfaktoren (Fertigungsmaterial, Energie, Betriebsstoffe, Löhne und Gehälter, etc.) in der Zeit
vom Vertragsabschluß bis zum vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Lieferung wesentlich, sind wir befugt, vom Auftraggeber in Abänderung der Angebotspreise die Vereinbarung neuer Preise zu verlangen um dadurch den veränderten Kostenfaktoren Rechnung zu tragen. Der Auftragnehmer kann den Preis nur erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist. Kommt eine Einigung nicht zu Stande, ist der Auftragnehmer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Bei Reduzierung der in Satz 1 genannten Kostenfaktoren hat in entsprechender Anwendung der vorstehenden Regelung der Kunde einen Anspruch auf Vereinbarung einer entsprechenden Preisreduktion.
3.03 Als Tag der Zahlung gilt das Datum des Geldeingangs bei uns oder der Gutschrift auf unserem Konto. Eine Bezahlung mit Wechsel ist nicht statthaft.
3.04 Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Umstände bekannt oder erkennbar, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers entstehen lassen, und zwar auch solche Tatsachen, die schon bei Vertragsschluss vorlagen, uns jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten, oder nach Vertragsschluss erkennbar wurden, so sind wir unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte in diesen Fällen berechtigt, die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen oder die Belieferung einzustellen
und für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlung oder die Gestellung uns genehmer Sicherheiten zu verlangen und nach erfolglosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist für die Leistung von solchen Sicherheiten unbeschadet weiterer gesetzlicher Rechte vom Vertrag zurückzutreten.
Der Auftraggeber ist verpflichtet uns alle durch die Nichtausführung des Vertrages entstehenden Schäden zu ersetzen.
3.05 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem Auftragnehmer anerkannt oder unstreitig sind. Zur Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben vertraglichen Verhältnis beruht.
4. Lieferung
4.01 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beginnt die Lieferfrist mit Zugang der Ware und Gegenzeichnung der Lieferscheines.
4.02 Terminvorschriften sind nur verbindlich, wenn diese vorher durch den Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurden.
4.03 Verschiebt sich die Lieferung in Folge unvorhersehbarer Umstände bzw. höherer Gewalt bei dem Auftragnehmer, bei Vorlieferanten oder Subunternehmern, so ist der Auftraggeber berechtigt, nach dem Einräumen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. § 323 II BGB n.F. bleibt unberührt. Wird durch diese Umstände die Lieferung unmöglich, werden wir von unserer Lieferpflicht befreit. Wird uns die Lieferung durch diese Umstände nicht mehr zumutbar, sind wir berechtigt, die Lieferung zu verweigern. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers besteht nicht, wenn wir diese Umstände nicht zu vertreten haben.
4.04 Teillieferungen sind zulässig, sofern diese für den Auftraggeber zumutbar sind.
4.05 Die Gefahr für zu bearbeitende Gegenstände geht mit dem Verlassen unseres Betriebes, spätestens jedoch mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, auf den Auftraggeber über. Der Auftragnehmer haftet im Hinblick auf Transportschäden nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für einfache und leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern es sich nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflichten) handelt. Das gilt nicht bei Verletzung vorvertraglicher Hinweis- und Aufklärungspflichten.
4.06 Wird die zu bearbeitende Ware auf Wunsch des Auftraggebers durch uns abgeholt, trägt der Auftraggeber die Transportgefahr. Dem Auftraggeber ist es freigestellt diese Gefahren zu versichern.
4.07 Versandweg, Versandart und Mittel der Versendung bleiben dem Auftraggeber vorbehalten, ohne Gewährleistung für den schnellsten und billigsten Transport. Der Auftragnehmer wird sich dabei bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Auftraggebers zu berücksichtigen. Dadurch bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wird der Auftragnehmer als Spediteur geltend, gelten ergänzend die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen.
4.08 Versandfertig gemeldete Ware muss der Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch nach Ablauf einer angemessenen Frist nach Meldung abrufen. Erfolgt kein Abruf, berechtigt dies den Auftragnehmer die Ware auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers nach eigenem Ermessen zu lagern und als ab Werk geliefert zu
berechnen.
4.09 Für entstehende Wartezeiten wird nicht gehaftet, soweit deren Überschreitung insgesamt noch angemessen ist, es sei denn, Abhol- und Anliefertermine wurden verbindlich zugesagt.
4.10 Wird verarbeitete Ware, aus Gründen die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat zurückgeliefert, trägt der Auftraggeber die Gefahr bis zum Eingang der Ware beim Auftragnehmer.
4.11 Oberflächenbehandelte Teile werden nur soweit verpackt, als das zu bearbeitende Material verpackt zugesandt, Rückverpackung verlangt wurde und das Packmaterial wieder verwendbar ist. Wird eine Oberflächenbehandlung zusätzlich verlangt, so wird diese gesondert berechnet und nicht zurückgenommen.
5. Gewährleistung
5.01 Für unsere Leistungen übernehmen wir nur nach Maßgabe nachfolgender Bestimmungen und nur gegenüber dem Auftraggeber als erstem Abnehmer die Gewähr. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
5.02 Wir gewährleisten fachgerechte Oberflächenbehandlung in Werkstoff und Werkarbeit nach den anerkannten Regeln der Technik, den geltenden oder allgemein im Entwurf anerkannten DIN-Vorschriften. Bei galvanischen und chemischen Prozessen sowie aufgrund von Qualitätsunterschieden des Rohmaterials sind Abweichungen von einem dem Auftrag zugrundeliegenden Muster mitunter unvermeidbar.
5.03 Mangelhaft oberflächenbehandelte Teile werden von uns kostenlos fachgerecht nachgebessert.
5.04 Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Sache bzw. Abnahme des Werkes. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz eine Verkürzung der in §§ 438, 634 c BGB genannten Fristen nicht zulässt. Die gelieferte Ware ist vom Auftraggeber unverzüglich auf Fehlerfreiheit zu untersuchen.
5.05 Erkennbare bzw. offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich oder mündlich zu rügen
5.06 Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann gelten hinsichtlich der Rügeobliegenheiten die Vorschriften des HGB. Bei nicht form- und fristgerechter Rüge gilt die Ware i.S.d. HGB als genehmigt.
5.07 Mängelrügen müssen eine detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten. Eine nicht fristgerechte Rüge schließt jeglichen Anspruch des Auftraggebers auf Gewährleistung aus.
5.08 Die Untersuchungspflicht besteht auch dann, wenn Ausfallmuster übersandt worden sind.
5.09 Die uns zur Bearbeitung übergebenen Gegenstände sind mit Lieferschein bzw. unter genauer schriftlicher Angabe von Stückzahl und Gesamtgewicht anzuliefern. Die Angaben des Rohgewichts sind, auch wenn sie für den Auftraggeber von Bedeutung sind, für uns unverbindlich. Für fehlende Teile wird nur Ersatz geleistet, wenn deren Anlieferung durch einen von uns abgezeichneten Anlieferungsschein belegt ist und die Gefahr für die fehlenden Teile auf uns übergegangen ist. Bei Klein- und Massenteilen übernehmen wir für Ausschuss- und Fehlmengen bis zu jeweils 3% der angelieferten Gesamtmenge grundsätzlich keine Haftung, es sei denn, diese ist abweichend vereinbart worden.
5.10 Mängel die der Auftraggeber selbst zu vertreten hat sowie unberechtigte Reklamationen, werden wir im Auftrag und auf Kosten des Auftraggebers beseitigen.
5.11 Ein Mangel in der Teillieferung berechtigt den Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Mangel einer Teillieferung ist so erheblich, dass die Abnahme weiterer Teillieferungen für den Auftraggeber nicht mehr von Interesse ist.
5.12 Dem Auftraggeber wird ausdrücklich das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der
Nacherfüllung oder wenn der Auftragnehmer sowohl die Nachbesserung als auch die Nachlieferung verweigert oder die Nacherfüllung unzumutbar ist, unter den gesetzlichen Voraussetzungen den Kaufpreis zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
5.13 Der Auftragnehmer haftet für eigene und vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, wie für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten unbeschränkt. Weiterhin haften wir im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen unbeschränkt. Dasselbe gilt, soweit wir die Garantie für die Beschaffenheit des Werkes oder das Vorhandensein des Leistungserfolges übernommen haben.
5.14 Haftet der Verwender nicht nach Ziffer 5.13, so haftet er für alle gegen ihn gerichteten Ansprüche auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis wegen schuldhafter Pflichtverletzung, gleich aus welchem Rechtsgrund nicht im Fall leichter Fahrlässigkeit.
5.15 Der Verwender haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung sind.
5.16 Sofern eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wurde, haftet der Verwender nur für die bei Geschäften der fraglichen Art typischerweise entstehenden und vorhersehbaren Schäden. Weitergehende Ansprüche wegen einfacher fahrlässiger Verletzungen sind ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung vorvertraglicher Hinweis- und Aufklärungspflichten.
5.17 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Vertragsstrafen werden nicht anerkannt.
5.18 Die Gewährleistung gilt nur für Beanspruchungen unter gewöhnlichen, betrieblichen und klimatischen Bedingungen. Ist die Ware für besondere Bedingungen bestimmt und sind wir davon vorher nicht unterrichtet worden, so dass dies nicht Vertragsgegenstand geworden ist, ist eine Gewährleistung für diese besonderen Bedingungen ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt in Bezug auf solche Mängel, bei denen zuvor bereits von fremder Hand eine Nachbesserung versucht worden ist, sofern der Verwender zuvor keine angemessene Gelegenheit zur Mängelbeseitigung hatte.
5.19 Das zu bearbeitende Material muss frei sein von Gusshaut, Formsand, Zunder, Ölkohle, Fett, Schweißschlacke, Graphit, Farbanstrichen, es darf keine Poren, Lunker, Risse, Doppelungen, etc. aufweisen; Gewinde müssen ausreichend unterschnitten sein. Ist dies nicht der Fall, sind wir berechtigt, die Bearbeitung abzulehnen oder vom Vertrag zurückzutreten. Besteht der Auftraggeber gleichwohl auf einer Bearbeitung oder ist das uns zur Oberflächenbehandlung angelieferte Material aus für uns nicht erkennbaren Gründen technologisch für eine derartige Oberflächenbehandlung nicht
geeignet, übernehmen wir keine Gewähr für eine bestimmte Maßhaltigkeit, Haftfestigkeit, Farbhaltung und Korrosion verhindernde Eigenschaften der
aufgetragenen Schicht, soweit eine Mangelhaftigkeit auf die Ungeeignetheit des Materials zurückzuführen ist und nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch uns beruht. Im Übrigen wird für die Haftfestigkeit keine Gewähr übernommen, wenn das Material nach der Oberflächenbehandlung verformt worden ist, auch dann nicht, wenn probegalvanisierte Teile sich ohne Abplatzen der galvanischen Schicht verformen ließen und der Auftraggeber trotz Hinweis auf die Gefahr des Abplatzens die Bearbeitung verlangt hat. Die Metallteile müssen frei von Magnetismus sein.
5.20 Hohlteile werden nur an den Außenflächen galvanisch behandelt, sofern nicht in besonderen Fällen eine Holraumbehandlung vereinbart worden ist. Sofort einsetzende Korrosion an den unbehandelten Flächen begründet keine Reklamationsrechte. Oberflächenbehandeltes Material ist durch Schwitzwasser und Reibkorrosion gefährdet. Es ist sachgemäß zu verpacken, zu lagern und zu transportieren.
5.21 Der Auftraggeber hat die Mindestschichtdicken an einem zu vereinbarenden Messpunkt festzulegen und durch geeignete Maßnahmen chemische und mechanische Beschädigungen der Oberfläche zu verhindern. Für Witterungsschäden sowie für evtl. Schäden durch später aus Doppelungen und sonstigen unzugänglichen Hohlräumen heraussickernde Rückstände aus dem Behandlungsprozess haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung vertraglicher Hinweis- und Aufklärungspflichten.
6. Haftungsbeschränkungen außerhalb der Mängelhaftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden außerhalb der Ziff. 5.13 bis 5.16 – außer bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ebenfalls nur nach Maßgabe der Ziff. 5.13 bis 5.16. Auch diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung vorvertraglicher Hinweis- und Aufklärungspflichten. Vertragsstrafen werden nicht anerkannt.
7. Sicherungsrechte
7.01 An den von uns bearbeiteten Gegenständen steht uns ein gesetzliches Unternehmerpfandrecht zu. Unabhängig davon bestellt der Auftraggeber uns an den zum Zwecke der Oberflächenbehandlung übergebenen Gegenständen ein Vertragspfandrecht, welches der Sicherung unserer Forderung aus dem Auftrag dient. Das vertragliche Pfandrecht gilt, soweit die Vertragsteile nichts anderes vereinbart haben, auch für Forderungen aus früher durchgeführten Aufträgen und Leistungen, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in einem innerlich zusammenhängenden, einheitlichen Lebensverhältnis stehen. Werden dem Auftraggeber die oberflächenbehandelten Teile vor vollständiger Zahlung ausgeliefert, so ist mit dem Auftraggeber schon jetzt vereinbart, dass uns dann das Eigentum an diesen Teilen im Werte unserer Forderung zur Sicherung unserer Ansprüche übertragen ist und die Besitzübergabe dadurch ersetzt ist, dass der Auftraggeber die Teile für uns verwahrt. Entsprechendes gilt hinsichtlich des Anwartschaftsrechts des Auftraggebers an uns zum Wecke der Oberflächenbehandlung übergebenen Gegenstände, die dem Auftraggeber von einem Dritten unter Eigentumsvorbehalt geliefert worden sind. Wir sind berechtigt, des Wegfall der Eigentumsvorbehalts herbeizuführen. Rückübereignungsansprüche des Auftraggebers gegenüber einem Dritten, welchem er die uns zum Zwecke der Oberflächenbehandlung übergebenen Gegenstände zuvor zur Sicherung übereignet hatte, werden hiermit an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.
7.02 Der Auftraggeber darf Gegenstände, an welchen wir ein Pfandrecht haben oder die sich in unserem Sicherungseigentum befinden, weder verpfänden noch übereignen. Er darf jedoch die Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterverkaufen oder verarbeiten, es sei denn, er hätte den Anspruch gegen seinen Vertragspartner bereits im Voraus einem Dritten wirksam abgetreten. Eine etwaige Verarbeitung der uns sicherungsübereigneten Ware durch den Auftraggeber zu einer neuen beweglichen Sache erfolgt in unserem Auftrag mit Wirkung für uns, ohne das daraus Verbindlichen erwachsen. Wir räumen dem Auftraggeber schon jetzt an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes der neuen Sache abzüglich des Wertes unserer Leistung zum Wert der neuen Sache ein. Der Auftraggeber hat die neue Sache mit kaufmännischer Sorgfalt und unentgeltlich zu verwahren.
7.03 Für den Fall, dass der Auftraggeber durch Verbindung, Vermengung oder Vermischung unserer Sicherungsgüter mit anderen beweglichen Sachen zu einer einheitlichen neuen Sache an dieser Allein- oder Miteigentum erwirbt, überträgt er uns zur Sicherung unserer Forderungen schon jetzt dieses Eigentumsrecht im Verhältnis des Wertes unserer Sicherungsware zum Wert der anderen Sache mit der gleichzeitigen Zusage, die neue Sache für uns unentgeltlich ordnungsgemäß zu verwahren.
7.04 Für den Fall des Weiterverkaufs der von uns bearbeiteten und uns zur Sicherheit übereigneten Ware oder der aus ihr hergestellten neuen Sache hat der Auftraggeber seine Abnehmer auf unser Sicherungseigentum hinzuweisen.
7.05 Der Auftraggeber tritt zur Sicherung der Erfüllung unserer Forderung uns schon jetzt alle auch künftig entstehenden Forderungen aus dem Weiterverkauf oder der Weiterverarbeitung der uns übereigneten Waren mit Nebenrechten in Höhe des Warenwertes ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.
7.06 Der Auftraggeber wird ermächtigt, die aus der Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung resultierenden Forderungen gegen Dritte zu unseren Gunsten einzuziehen. Auf unser Verlangen hat der Auftraggeber die Forderungen einzeln nachzuweisen und Dritterwerbern die erfolgte Abtretung offen zu legen mit der Aufforderung, bis zur Höhe unserer Ansprüche an uns zu zahlen. Wir sind zudem berechtigt, jederzeit auch selbst den Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderung einzuziehen. Wir werden jedoch den Auftraggeber nicht zur Einziehung der Forderungen oder zur
Offenlegung der Abtretung auffordern, die Forderung nicht selbst einziehen und auch die Abtretung selbst nicht offen legen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt.
7.07 Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich von Vollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Sicherungsrechte zu unterrichten.
7.08 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die in unserem Sicherungseigentum stehende Ware ausreichend gegen Feuer- und Diebstahlsgefahr zu versichern und bei Anforderung die Ansprüche gegen den Versicherer und den Schädiger an uns abzutreten.
7.09 Auf Verlangen des Auftraggebers werden die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten insoweit freigegeben, als ihr Wert die zu sichernden Ansprüche um mehr als 20% übersteigt.
7.10 Für den Fall, dass Dritte Rechte an dem Sicherungsgut geltend machen, verpflichtet sich der Auftraggeber schon jetzt, uns sofort alle notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns zur Last fallende Interventionskosten zu ersetzen, soweit die Intervention erfolgreich ist und die Zwangsvollstreckung beim Dritten als Kostenschuldner vergeblich versucht wurde.
7.11 Unsere sämtlichen Forderungen, auch aus anderen Verträgen, werden auch im Falle der Stundung sofort fällig, sobald der Auftraggeber schuldhaft mit der Erfüllung anderer, nicht unwesentlicher Verbindlichkeiten uns gegenüber in Verzug gerät, seine Zahlung einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird. Wir sind in einem solchen Falle berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen zu verweigern und dem Auftraggeber eine angemessene Frist zu bestimmen, in welcher er Zug
um Zug gegen unsere Leistung oder Lieferung nach seiner Wahl die Zahlung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
8.01 Gerichtsstand für sämtliche aus dem Vertrag erwachsenden Ansprüche ist für beide Vertragsteile, sofern sie Kaufleute i.S.d. Handelsgesetzbuches, Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, der Sitz unseres Unternehmens. Erfüllungsort ist immer unser Geschäftssitz, soweit es nicht um Gewährleistungsansprüche oder Ansprüche im Zusammenhang mit der Rückabwicklung eines Vertrages geht.
8.02 Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und Ausschluss ausländischen Rechts und des vereinheitlichten internationalen Kaufrechts.
9. Salvatorische Klausel
9.01 Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Grund unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit oder Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des zugrunde liegenden Vertrages nicht.